
Anregungen, Auslegungen, Abwägungen über das Übersetzen, die Sprache und den ganzen Rest von Gabriele Zöttl, Übersetzerin, Lektorin, Literaturwissenschaftlerin, Filmfan und noch so dies und das mit einer Schwäche für die Donquixoterie.
Nur ’mal kurz zur Erinnerung: Übersetzungen sind Werkleistungen. Das Honorar für Werkleistungen ist bei Abnahme der Leistung fällig. Das ist in § 641 BGB unmißverständlich geregelt:
(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten.
[…](4) Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.
Natürlich kann jeder Übersetzer seinen Auftaggebern eine Zahlungsfrist nach eigenem gusto einräumen. Aber es sollte sich auch jeder darüber im klaren sein, daß er dem Auftraggeber damit de facto ein Darlehen gibt – zinslos. Ebenso sollte jedem, der monatliche Sammelrechnungen ausstellt, bewußt sein, daß das Honorar für am Monatsersten erbrachte Leistungen zum Datum der Rechnungsstellung bereits einen Monat überfällig ist.
Vor allem Übersetzungsagenturen behaupten gern, monatliche Sammelrechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30, 45 oder gar 60 Tagen ab Rechnungsdatum seien »üblich«. Damit lügen sie sich auf Kosten des Übersetzers in die eigene Tasche. Als Übersetzer sollte man sich gut überlegen, wie vertrauenswürdig eine Agentur ist, die denjenigen, von dessen Leistung sie lebt, mehrere Monate auf sein mit harter Arbeit verdientes Geld warten läßt.
Das Über-Setzer-Logbuch ist auf meinem Mist gewachsen. Züchten Sie bitte Ihre eigenen Ideen und lassen Sie die Finger von meinen. Danke.
Bisher 2 Meinung(en)
Hm, werde am Monat an meine Kunden weiterleiten, sie werden sich bestimmt genauso wie ich gerade wundern...
Im Ernst, ich glaube nicht, das man das durchsetzen kann. Wer zahlt, der hat immer bessere Argumente.
Alexandre Nefedov
06. Januar 2012,
20.44 Uhr
Alexandre, mir geht es erst einmal nicht darum, das den Auftraggebern vorzurechnen, denn wenn die es wissen wollen, wissen sie es ohnehin. Mein Anliegen ist, daß sich die Übersetzer selbst diese Finanztatsachen bewußt machen und nicht einfach hinnehmen, was ihnen angeboten wird. Und ich sage absichtlich »angeboten«. Wer als Partner ernstgenommen werden möchte, sollte sich auch wie ein Partner verhalten – nicht wie ein Befehlsempfänger.
Gabriele Zöttl
09. Januar 2012,
08.54 Uhr