05. 01. 2010
Zum Jahreswechsel sind bei der Umsatzsteuer einige Änderungen in Kraft getreten. Die wichtigste, das Empfängerortprinzip, ist für Übersetzer kein Thema, weil unsere Leistungen schon bisher als am Standort des Empfängers erbracht galten.
Auch uns betrifft aber leider die neue Regelung, derzufolge Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern in einer eigenen zusammenfassenden Meldung mitgeteilt werden müssen. Alles stirbt, nur die Bürokratie wächst und wuchert wie nie.
Auch die dritte Änderung betrifft uns: das neue Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland gezahlte betriebliche Aufwendungen. Der Antrag kann nur noch elektronisch gestellt werden und wird nicht mehr beim betreffenden Land eingereicht, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern. Um uns das Leben weiter zu erschweren, wurde der Mindestbetrag von 25 auf 50 Euro angehoben.
Eine allgemeine Erklärung der Neuregelung finden Sie zum Beispiel auf der Website von STEULi. Speziell für Übersetzer und Dometscher hat sie unser aller Steuerexperte Per Döhler im Infoblatt des ADÜ Nord auseinanderklamüsert.
Sie haben eine eigene Erfahrung oder andere Meinung, eine Anregung oder Frage zu diesem Thema? Ich freue mich über alles, was uns voranbringt.
Gossensprache und -verhalten (Fäkaliensprache, Werbung, persönliche Angriffe usw.) behalten Sie im Interesse der Leser bitte für sich.
Das Über-Setzer-Logbuch ist auf meinem Mist gewachsen. Züchten Sie bitte Ihre eigenen Ideen und lassen Sie die Finger von meinen. Danke.